LAG Nürnberg: Kein Verbrauch des Kündigungsgrundes
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.11.2008
- 6 Sa 225/08 -wie folgt: Ein „Verbrauch des Kündigungsgrundes"
ist nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber
eine Beendigungskündigung auf richterlichen
Hinweis auf die BAG-Entscheidung vom
21.4.2005 - 2 AZR 241/04 (BB 2005, 2471) hin die
Kündigung zurücknimmt und eine Änderungskündigung
ausspricht. Stellt das Arbeitsgericht rechtskräftig
fest, dass die Änderungskündigung wegen
eines vor Ablauf der Kündigungsfrist gemachten
Angebots unverhältnismäßig sei, ist der Arbeitgeber
auch nicht gehindert, eine erneute Änderungskündigung
mit demselben Angebot - jetzt bezogen
auf den Ablauf der Kündigungsfrist - auszusprechen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-101-3
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