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Arbeitsrecht
08.01.2009
Arbeitsrecht
LAG Nürnberg: Kein Verbrauch des Kündigungsgrundes

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 4.11.2008

- 6 Sa 225/08 -wie folgt: Ein „Verbrauch des Kündigungsgrundes"

ist nicht gegeben, wenn der Arbeitgeber

eine Beendigungskündigung auf richterlichen

Hinweis auf die BAG-Entscheidung vom

21.4.2005 - 2 AZR 241/04 (BB 2005, 2471) hin die

Kündigung zurücknimmt und eine Änderungskündigung

ausspricht. Stellt das Arbeitsgericht rechtskräftig

fest, dass die Änderungskündigung wegen

eines vor Ablauf der Kündigungsfrist gemachten

Angebots unverhältnismäßig sei, ist der Arbeitgeber

auch nicht gehindert, eine erneute Änderungskündigung

mit demselben Angebot - jetzt bezogen

auf den Ablauf der Kündigungsfrist - auszusprechen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-101-3

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