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Arbeitsrecht
19.01.2011
Arbeitsrecht
BAG: Kein Schadenersatzanspruch bei behindertengerechter Beschäftigung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.9.2010 – 8 AZR 315/09 – wie folgt: Ist das LAG zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Arbeitsanweisung des Arbeitgebers durch dessen Direktionsrecht gedeckt ist und keine „Mobbinghandlung“ darstellt, und hat es deshalb eine auf diese Arbeitsanweisung gestützte Schadensersatzklage des Arbeitnehmers durch ein Teilurteil rechtskräftig abgewiesen, so ist es gehindert, in einem Schlussurteil aufgrund desselben Sachverhalts dem Arbeitnehmer unter einem anderen, bislang nicht beachteten rechtlichen Gesichtspunkt einen Schadensersatzanspruch zuzusprechen.

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