BAG: Kein Betriebsteilübergang, bei Eingliederung einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit in die Organisationsstruktur des Erwerbers (Entscheidungsreport)
BAG, Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
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Orientierungssätze
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist unwirksam, wenn Grund für die Befristung ein Betriebs(teil)übergang i. S. d. § 613a BGB ist.
Wird eine bestehende wirtschaftliche Einheit, die einen Betriebsteil darstellt, in die erstmals aufgebaute Organisationsstruktur eines neu gegründeten Unternehmens eingegliedert, so liegt kein Betriebsteilübergang i. S. d. § 613a BGB vor.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Yvonne Ulrich, LL.M. (UWA, Perth), Rechtsanwältin bei Nörr Stiefenhofer Lutz Zum Entscheidungsreport