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Arbeitsrecht
20.05.2009
Arbeitsrecht
BAG: Kein Betriebsteilübergang, bei Eingliederung einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit in die Organisationsstruktur des Erwerbers (Entscheidungsreport)

BAG, Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 855/07

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Orientierungssätze


Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist unwirksam, wenn Grund für die Befristung ein Betriebs(teil)übergang i. S. d. § 613a BGB ist.


Wird eine bestehende wirtschaftliche Einheit, die einen Betriebsteil darstellt, in die erstmals aufgebaute Organisationsstruktur eines neu gegründeten Unternehmens eingegliedert, so liegt kein Betriebsteilübergang i. S. d. § 613a BGB vor.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Yvonne Ulrich, LL.M. (UWA, Perth), Rechtsanwältin bei Nörr Stiefenhofer Lutz Zum Entscheidungsreport

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