LAG Schleswig-Holstein: Kein Ablehnungsgesuch bei Brainstorming
LAG Schleswig-Holstein: Kein Ablehnungsgesuch bei Brainstorming
Das LAG entschied in seinem Beschluss vom 6.11.2007 - 2 Ta 256/07 - wie folgt: Allein der Umstand, dass sich die Vorsitzenden unterschiedlicher Kammern über die Beurteilung von Rechtsfragen ins Benehmen setzen, rechtfertigt keinen Befangenheitsantrag.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-217-6