LAG Berlin: Kaufkraftausgleich für deutsche Ortskräfte
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 9.12.2011 – 6 Sa 1422/11 – wie folgt: Die Beschränkung des Kaufkraftausgleichs für deutsche Ortskräfte der Bundesrepublik Deutschland auf den für ins Ausland entsandte Mitarbeiter geltenden Prozentsatz ihres Einkommens ist weder gleichheits- noch sittenwidrig, auch wenn der Kaufkraftausgleich aufgrund der Entwicklung seinen Zweck nur teilweise zu erfüllen mag.