R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
24.03.2014
Arbeitsrecht
BAG: Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

Das BAG hat mit Urteil vom 19.12.2013 6 AZR 145/12 - entschieden: Art. 1 § 4 Abs. 3 TV Beschäftigte Ausland räumt der Bundesrepublik Deutschland keinen Ermessensspielraum bei der Anwendung von §§ 7, 54 BBesG aF bzw. § 55 BBesG nF auf Arbeitsverhältnisse sog. nicht entsandter Ortskräfte ein. Verweist ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes - wie Art. 1 § 4 Abs. 3 TV Beschäftigte Ausland - auf die für die Beamten des Arbeitgebers geltenden Bestim-mungen, soll den Arbeitnehmern dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten einge-räumt werden. Art. 1 § 4 Abs. 3 TV Beschäftigte Ausland dient dazu, Ansprüche auf Kaufkraft-ausgleich zu vereinheitlichen. Die Übernahme der für Beamte der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen soll gewährleisten, dass Arbeitnehmer hin-sichtlich der Voraussetzungen, des Umfangs und der Dauer der zu gewährenden Leistungen nicht schlechter-, aber auch nicht bessergestellt werden als vergleichbare Beamte. Die tarifliche Verweisung will zudem die Zahlung des Kaufkraftausgleichs vereinfachen. Der Arbeitgeber soll in den Stand versetzt werden, seine in verschie-denen Dienststellen zusammenarbeitenden Beschäftigten nach denselben Rechts-normen zu behandeln. Dieses Konzept der Tarifvertragsparteien ist von ihrer typisie-renden Einschätzungsprärogative gedeckt.

stats