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Arbeitsrecht
30.04.2010
Arbeitsrecht
BAG: Karenzentschädigung und „überschießendes“ Wettbewerbsverbot

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.4.2010 – 10 AZR 288/09 – wie folgt: Nach § 74a Abs. 1 S. 1 HGB ist ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich den Anspruch auf Karenzentschädigung bei einem teilweise verbindlichen und teilweise unverbindlichen Wettbewerbsverbot. Der Zehnte Senat hat entschieden, dass der Anspruch nicht voraussetzt, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot insgesamt beachtet; es genügt die Einhaltung des verbindlichen Teils. (PM BAG vom 21.4.2010)

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