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Arbeitsrecht
28.08.2018
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Kameramann; Rundfunkanstalt; Arbeitnehmer; programmgestaltend

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 13.4.2018 – 2 Sa 1565/17 – wie folgt entschieden:

Ein Kameramann, der in einer Rundfunkanstalt nicht bei größeren Produktionen für Spielfilme oder Features selbstständig künstlerisch tätig ist, ist nicht programmgestaltend.

§ 611 a BGB; Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

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