BAG: Jubiläumszuwendung - Beschäftigungszeit - Rechtsnachfolge - Tarifauslegung
Das BAG hat mit Urteil vom 28.8.2013 - 10 AZR 497/12 - entschieden: Nach § 8 Nr. 1 Satz 2 MTV Damp sind für die Berechnung der Jubiläumszuwendung alle Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen, die in einem ununterbrochenen Ar-beitsverhältnis vor Übernahme durch ein Unternehmen der Damp Gruppe zurückge-legt worden sind. Die Anrechnung ist nicht auf unmittelbar in der übernommenen Einrichtung zurückgelegte Beschäftigungszeiten beschränkt.