ArbG Berlin: Jobcenter – Freistellung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Das ArbG Berlin hat in seinem Beschluss vom 7.3.2013 – 33 BV 14898/12 - entschieden: Werden Schwerbehinderte von einer Dienststelle an eine mit der Agentur für Arbeit gebildete gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) zugewiesen, sind sie bei der Feststellung der für eine Freistellung der für diese Dienststelle gewählten Vertrauensperson der Schwerbehinderten erforderlichen Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter weiterhin zu berücksichtigen.