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Arbeitsrecht
16.07.2012
Arbeitsrecht
BAG: Jahressonderzuwendung 2009 - Besitzstandsregelung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.5.2012 - 10 AZR 256/11 - wie folgt: Der Anspruch auf eine Sonderzahlung für das Jahr 2009 nach § 12 Ziff. 5 TV-S setzte voraus, dass der Arbeitnehmer bereits am 31. Dezember 2006 in einem Arbeitsverhältnis zu einem der vom Geltungsbereich der Tarifregelung erfassten Konzernunternehmen stand. Allein die Mitgliedschaft in einer tarifvertragschließenden Gewerkschaft zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Sonderzahlung genügte nicht. Diese Stichtagsregelung zum Zweck der Besitzstandswahrung begegnet keinen rechtlichen Bedenken.

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