BAG: Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA - Pfändbarkeit - Weihnachtsvergütung iSv. § 850a Nr. 4 ZPO
Das BAG hat mit Urteil vom 18.5.2016 – 10 AZR 233/15 – wie folgt entschieden:
Die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA ist keine „Weihnachtsvergütung“ iSv. § 850a Nr. 4 ZPO. Sie ist deshalb nach dieser Vorschrift auch nicht teilweise pfändungsfrei.
ZPO § 850a Nr. 4; Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der für die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände geltenden Fassung (TVöD/VKA) § 20