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Arbeitsrecht
11.09.2012
Arbeitsrecht
BAG: Jahressonderzahlung - Tarifauslegung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 11.7.2012 - 10 AZR 236/11 - wie folgt: Nach § 19 Abs. 1 MTV haben alle Beschäftigten Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Dass sich aus der tariflichen Regelung über die Höhe der Sonderzahlung in § 19 Abs. 2 MTV lediglich die Bemessungsgrundlage und der Mindestbemessungssatz ergeben, führt nicht dazu, dass kein Anspruch bestünde.

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