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Arbeitsrecht
21.11.2013
Arbeitsrecht
BAG: Jahressonderzahlung - BMTV für die Entsorgungswirtschaft - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

Das BAG hat mit Urteil vom 25.9.2013 - 10 AZR 850/12 - entschieden: Die Tarifvertragsparteien sind im Rahmen ihrer Tarifautonomie grundsätzlich frei, zu bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung gewährt wird und welche Tatbestände ggf. zu einer Kürzung führen. Insbesondere sind sie in der Entscheidung frei, ob die Erbringung von Arbeitsleistung Vorausset-zung für einen Sonderzahlungsanspruch ist. Sind in einem Tarifvertrag Tatbestandsvoraussetzungen und Kürzungsregelungen detailliert festgelegt, so bedarf es besonderer Anhaltspunkte, in anderen Fällen eine stillschweigende Kürzungsregelung anzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Tarifvertragsparteien die entsprechende Fallgestaltung (hier: lang andauernde Erkrankung ohne Entgeltfortzahlungsanspruch) in anderen Tarifbestimmungen behandelt haben. Im Fall der lang andauernden Erkrankung tritt auch nach Ablauf des Entgeltfort-zahlungszeitraums nach § 3 Abs. 1 EFZG kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses ein, vielmehr liegt auf Seiten des Arbeitnehmers eine Leistungsstörung vor. § 13 BMTV lässt eine Kürzung der Jahressonderzahlung aufgrund lang andauern-der Erkrankung ohne Entgeltfortzahlung nicht zu.

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