BAG: Internationale Zuständigkeit kraft rügeloser Einlassung
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 2.7.2008 - 10 AZR 355/07 - wie folgt: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren sind materielle Einwendungen gegen den Klageanspruch vor oder in der Güteverhandlung nach deutschem Prozessrecht noch nicht als erstes Verteidigungsvorbringen anzusehen, das die Zuständigkeit des angerufenen unzuständigen Arbeitsgerichts kraft rügeloser Einlassung nach Art. 24 S. 1 EuGVVO begründet.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1954-1 unter www.betriebs-berater.de