BVerwG: Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
Der sechste Senat entschied in seinem Urteil vom 23.1.2008 - 6 C 19.07 - wie folgt: Der Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einer unmittelbaren Versorgungszusage in eine Versorgung über einen Pensionsfonds während des laufenden Wirtschaftsjahrs wirkt sich ebenso wie jede andere Änderung der Bemessungsgrundlage erst im nachfolgenden Kalenderjahr auf die Höhe des Beitrags zur Insolvenzsicherung aus.
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