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Arbeitsrecht
15.04.2008
Arbeitsrecht
BVerwG: Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

Der sechste Senat entschied in seinem Urteil vom 23.1.2008 - 6 C 19.07 - wie folgt: Der Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einer unmittelbaren Versorgungszusage in eine Versorgung über einen Pensionsfonds während des laufenden Wirtschaftsjahrs wirkt sich ebenso wie jede andere Änderung der Bemessungsgrundlage erst im nachfolgenden Kalenderjahr auf die Höhe des Beitrags zur Insolvenzsicherung aus.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-889-2 unter www.betriebs-berater.de

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