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Arbeitsrecht
09.12.2015
Arbeitsrecht
BAG: Insolvenzanfechtung - kongruente Deckung - Zahlung über das Konto eines Dritten - Vorsatzanfechtung - Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners – Kenntnis des Arbeitnehmers vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners - Rechtsschutzinteresse

Das BAG hat mit Urteil vom 22.10.2015 – 6 AZR 758/14 – wie folgt entschieden:

1. Ein Rechtsmittel ist nur dann, wenn der vom Gesetz vorgesehene Rechtsmittelweg unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich beschritten wird, ausnahmsweise mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Im Allgemeinen ist jedoch mit dem Erfordernis der Beschwer gewährleistet, dass ein Rechtsmittel nicht ohne sachliches Bedürfnis eingelegt wird.

2. Das Rechtsschutzinteresse für eine Klage besteht in der Regel auch dann, wenn aktuell die Vollstreckungsaussichten nach einem obsiegenden Urteil zweifelhaft sind. Dies folgt daraus, dass der obsiegende Kläger einen Titel erhält, der seine etwaigen Ansprüche gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB für die nächsten dreißig Jahre vor der Verjährung bewahrt.

 

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