LAG Nürnberg: Insolvenz – Kündigungsfrist bei Elternzeit
Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 11.1.2012 – 4 Sa 627/11 – wie folgt: Im Falle einer Betriebsstilllegung ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, einer in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin nur deshalb eine von § 113 S. 2 InsO abweichende längere Kündigungsfrist einzuräumen, um sie weiterhin in den Genuss einer beitragsfreien Krankenversicherung kommen zu lassen.