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Arbeitsrecht
22.06.2012
Arbeitsrecht
LAG Nürnberg: Insolvenz – Kündigungsfrist bei Elternzeit

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 11.1.2012 – 4 Sa 627/11 – wie folgt: Im Falle einer Betriebsstilllegung ist der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, einer in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin nur deshalb eine von § 113 S. 2 InsO abweichende längere Kündigungsfrist einzuräumen, um sie weiterhin in den Genuss einer beitragsfreien Krankenversicherung kommen zu lassen.

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