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Arbeitsrecht
11.09.2018
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftausschusses im Konzernverbund, Spruch der Einigungsstelle

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Entscheidung vom 19.7.2018 – 21 TaBV 33/18 – wie folgt entschieden:

1. Im Konzernverbund ist ein Informationsbeschaffungsanspruch des Wirtschaftsausschusses im abhängigen Unternehmen denkbar, wenn das abhängige Unternehmen über keine oder keine ausreichenden Informationen über Planungen und Vorgaben des herrschenden Unternehmens verfügt, die sich auf das abhängige Unternehmen unmittelbar oder mittelbar auswirken können, und der Wirtschaftausschuss ohne diese Informationen seine Hilfsfunktion für den Betriebsrat nicht sinnvoll erfüllen kann.

2. Hingegen lässt sich aus § 106 Absatz 2 BetrVG kein Anspruch ableiten, generell über die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens unterrichtet zu werden.

§ 106 Absatz 2 und 3 BetrVG, § 109 BetrVG

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