LSG Hessen: Illegale Beschäftigung steht Unfallversicherungsschutz nicht entgegen
Das LAG entschied in seinem Urteil vom 1.11.2011 – L 9 U 46/10 – wie folgt: Auch abhängig Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert, auch wenn diese illegal tätig werden. Die Berufsgenossenschaft muss in diesen Fällen den Arbeitsunfall anerkennen und auch entschädigen. Denn nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung schließe auch verbotswidriges Handeln den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht aus. (Quelle: PM LAG vom 2.11.2011)