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Arbeitsrecht
06.08.2009
Arbeitsrecht
: Höherwertige Tätigkeit

§ 5 Abs. 3 Satz 1 TV-N Berlin, wonach der Arbeitnehmer eine Zulage erhält, wenn

ihm vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit durch Anordnung übertragen wird,

bindet den Anspruch auf die Zulage nicht daran, dass der Arbeitnehmer, dem die

höherwertige Tätigkeit durch Anordnung vorübergehend übertragen wird, die persönlichen

Merkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllt.

BAG vom 6.5.2009 - 10 AZR 389/08

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