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Arbeitsrecht
16.12.2014
Arbeitsrecht
BAG: Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 iVm. Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Bund

Das BAG hat mit Urteil vom 16.10.2014 - 6 AZR 661/12 - entschieden:
Die Beschränkung des Anspruchs auf Höhergruppierungsgewinn nach § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund auf Fälle der fiktiven Höhergruppierung ab dem 1. Oktober 2007 verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Dies gilt auch bei Berücksichtigung des Umstands, dass es in Einzelfällen zu einer Besserstellung der von § 8 Abs. 3 Satz 2 iVm. Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Bund erfassten Beschäftigten gegenüber denjenigen kommen kann, die den Bewährungsaufstieg nach BAT/BAT-O bereits vor dem 1. Oktober 2007 vollzogen haben bzw. hätten. Zur Feststellung, ob eine mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG vorliegt, sind Vergleichsgruppen zu bilden, die dem persönlichen Geltungsbereich der Differenzierungsregel entsprechend zusammengesetzt sind. Bei Tarifverträgen ist deshalb auf den gesamten Kreis der von der fraglichen Bestimmung erfassten Normunterworfenen abzustellen. Der Gesamtheit der Personen, die von der Regelung erfasst werden, ist die Gesamtheit der Personen gegenüberzustellen, die durch die Regelung benachteiligt werden. Im Vergleich dieser Gruppen ist zu prüfen, ob die Träger eines Merkmals des § 1 AGG besonders benachteiligt sind.
 

 

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