BAG: Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 24.9.2008 – 10 AZR 634/07 – wie folgt: Eine Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beim Arbeitsentgelt oder bei anderen teilbaren geldwerten Leistungen nach dem in § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG gesetzlich normierten sog. Pro-rata-temporis-Grundsatz schließt von vornherein eine Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit aus. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2681-2 unterwww.betriebs-berater.de