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Arbeitsrecht
25.10.2018
Arbeitsrecht
BAG: Höhe einer örtlichen, an den Lohn nach dem BMT-G anknüpfenden Theaterbetriebszulage - Einführung des TVöD-VKA

Das BAG hat mit Urteil vom 2.8.2018 – 6 AZR 28/17 – wie folgt entschieden:

1. Die Auslegung einer Gesamtzusage, die als typisierte Willenserklärung nach objektiven, von den besonderen Umständen des Einzelfalls unabhängigen Kriterien zu erfolgen hat, ist durch das Revisionsgericht uneingeschränkt überprüfbar (Rn. 17).

2. Das gilt in gleichem Maße für die Frage, ob überhaupt eine Gesamtzusage vorliegt (Rn. 17).

3. Ungeachtet der Aufhebung des AOGÖ durch Art. I KRG Nr. 56 gelten Dienstordnungen iSd. § 16 Abs. 1 AOGÖ als autonomes Satzungsrecht grundsätzlich weiter. Sie führen bis zu ihrer eigenständigen Beseitigung ein „Eigenleben“ (Rn. 29).

4. Mit dem Außerkrafttreten des AOGÖ entfiel die Befugnis des öffentlichen Arbeitgebers, Dienstordnungen iSd. § 16 AOGÖ einseitig zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Solche Dienstordnungen können nach geltendem Recht, von den Fällen des Zeitablaufs oder der Zweckerreichung abgesehen, aufgrund ihres Normcharakters nur durch den Abschluss einer ersetzenden Betriebs-/Dienstvereinbarung abgelöst oder durch Kündigung beseitigt werden (Rn. 34).

5. Dienstordnungen iSd. § 16 Abs. 1 AOGÖ sind wegen ihres normativen Charakters wie Tarifverträge und Gesetze auszulegen (Rn. 38).

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