BAG: Höhe einer Sozialplanabfindung - Einzelfallentscheidung
Das BAG hat mit Urteil vom 13.10.2015 – 1 AZR 765/14 – wie folgt entschieden:
Einzelfallentscheidung zur Auslegung eines Sozialplans zum Verständnis einer Fälligkeitsbestimmung und einer Stichtagsregelung und im Übrigen mit dem Ergebnis, dass bestimmte Vergütungsbestandteile nicht in die Ermittlung des für den Abfindungsbetrag maßgeblichen Bruttomonatseinkommens einfließen und gesondert ausgewiesene Zuschläge nicht der für die Abfindung vorgesehenen Kürzung um den Faktor 0,7 unterliegen.