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Arbeitsrecht
24.09.2010
Arbeitsrecht
BAG: Höhe des Urlaubsentgelts bei Arbeitnehmerüberlassung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.9.2010 – 9 AZR 510/09 – wie folgt: Während des Urlaubs hat der Arbeitgeber den Arbeitsverdienst weiter zu zahlen. Dieser berechnet sich gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 BUrlG nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat (Referenzzeitraum). Der Senat hat das Urteil des LAG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen schließt § 12 Abs. 3 S. 1 MTV BZA den Anspruch auf Weiterzahlung der übertariflichen Vergütungsbestandteile während des Urlaubs nicht aus. Er regelt ausschließlich die urlaubsrechtliche Behandlung der tariflichen Ansprüche und weicht nicht von § 11 Abs. 1 S. 1 BUrlG ab.
(PM BAG vom 21.9.2010)

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