BAG: Höhe der Entgeltfortzahlung für die Teilnahme am „Grundkurs Schiffssicherung“ nach dem TVöD-BT-V (Bund)
Das BAG hat mit Urteil vom 16.5.2013 - 6 AZR 680/11 - entschieden: Ein Arbeitnehmer, der als Mitglied der Besatzung eines Schiffs oder schwimmenden Geräts im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung am „Grundkurs Schiffssicherung“ teilnimmt, erfüllt die Pflicht zur Ausbildung im Selbstschutz sowie in der Hilfeleistung und Schadensbekämpfung bei Katastrophen aus § 46 Nr. 9 Abs. 5 TVöD-BT-V (Bund). 2. Ihm steht für die Dauer der Ausbildung Entgeltfortzahlung in Höhe des Urlaubsentgelts nach § 21 TVöD-AT zu.