BAG: Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem Ausscheiden - Altersdiskriminierung
Das BAG hat mit Urteil vom 15.10.2013 - 3 AZR 653/11 - entschieden: Eine Versorgungszusage kann den Anspruch auf Witwen-/Witwerversorgung davon abhängig machen, dass die Ehe vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsver-hältnis geschlossen wurde. Die Beschränkung des Kreises derer, die einen Anspruch auf Hinterbliebenenver-sorgung erwerben können, steht nicht im Widerspruch zu der gesetzlichen Unverfall-barkeitsbestimmung des § 1b Abs. 1 BetrAVG. Die einschränkende Voraussetzung, dass die Ehe vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis geschlossen wurde, bewirkt weder eine unmittelbare noch eine unzulässige mittelbare Benachteiligung wegen des Alters oder des Geschlechts.