BAG: Haustarifliche Besitzstandsklausel
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 21.10.2009 – 4 AZR 145/09 – wie folgt: Eine haustarifvertragliche Regelung, die bestimmt, für „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die bei Inkrafttreten dieses Tarifvertrages günstigere vergütungsrechtliche … Regelungen gelten, bleiben diese bestehen“, ordnet damit an, dass die betroffenen Arbeitnehmer in der Folgezeit nicht schlechter stehen sollen, als wenn die zum Zeitpunkt des Ablösungsstichtags geltende tarifvertragliche Vergütungsregelung in dieser Fassung auch weiterhin gelten würde.