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Arbeitsrecht
27.05.2009
Arbeitsrecht
BAG: Haftungsprivilegierung des Betriebserwerbers in der Insolvenz während Freistellungsphase (Entscheidungsreport)

BAG, Urteil vom 30.10.2008 - 8 AZR 54/07

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Leitsätze des Bearbeiters

Wurde bei Altersteilzeit im Blockmodell die Arbeitsphase vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen, sind die Vergütungsansprüche des Arbeitsnehmers Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Auch ein bereits in der Freistellungsphase der verblockten Altersteilzeit befindliches Arbeitverhältnis geht im Falle eines Betriebsübergangs nach Insolvenzeröffnung gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Betriebserwerber über. Dabei haftet der Betriebserwerber nicht für Vergütungsansprüche des Altersteilzeit-Arbeitnehmers während der Freistellungsphase, sofern die Arbeitsphase vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen war. Dieser Haftungsprivilegierung des Betriebserwerbers in der Insolvenz aufgrund teleologischer Reduktion von § 613a Abs. 1 S. 1 BGB steht wegen der Fälligkeitsfiktion gemäß § 41 InsO die Betriebsübergangs-Richtlinie 2001/23/EG nicht entgegen.

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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von von Tobias Neufeld, LL.M., RA, FAArbR, Solicitor (England & Wales), Taylor Wessing Zum Entscheidungsreport

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