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Arbeitsrecht
02.09.2013
Arbeitsrecht
BAG: Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

Das BAG hat mit Urteil vom 17.4.2013 - 4 AZR 592/11 - wie folgt entschieden: Sind für die Erbringung der Arbeitsleistung zu bestimmten Zeiten sowohl nach den arbeitsvertraglichen als auch nach tarifvertraglichen Bestimmungen Zuschläge in einem bestimmten vH-Satz des jeweiligen Stundenlohns zu zahlen, kann ein sog. Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG nicht lediglich zwischen den unterschiedlichen Zuschlagssätzen erfolgen. In den Vergleich einzubeziehen sind auch die den jeweiligen Zuschlagssätzen nach dem Arbeitsvertrag und dem Tarifvertrag zugeordneten Stundenlöhne.

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