LAG Berlin: Günstigkeitsvergleich bei Monatseinkommen
Das LAG Berlin hat mit Urteil vom 30.4.2013 – 7 Sa 2002/12 - entschieden: Es ist für den Arbeitnehmer günstiger i. S. d. § 4 Abs. 3 TVG, eine kürzere Wochenarbeitszeit zu einem höheren Stundensatz als nach dem Tarifvertrag zu leisten, auch wenn sein Monatseinkommen dadurch insgesamt geringer ausfällt. Arbeitszeit und Arbeitsentgelt sind in einem Gesamtvergleich nicht isoliert zu betrachten. Zur Herstellung einer übereinstimmenden Vergleichsgrundlage ist das jeweilige Monatsentgelt der dafür zu erbringenden Arbeitszeit in der Weise gegenüberzustellen, dass der jeweilige Stundensatz berechnet wird (LAG Berlin-Brandenburg vom 12.4.2013 – 6 Sa 2000/12).