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Arbeitsrecht
21.06.2013
Arbeitsrecht
LAG Berlin: Günstigkeitsvergleich

Das LAG Berlin hat mit Urteil vom 12.4.2013 – 6 Sa 2000/12 entschieden: Es ist für den Arbeitnehmer günstiger i. S. d. § 4 Abs. 3 TVG, eine kürzere Wochenarbeitszeit zu einem höheren Stundensatz als nach dem Tarifvertrag zu leisten, auch wenn sein Monatseinkommen dadurch insgesamt geringer ausfällt.

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