BAG: Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich - Arbeitszeit - Arbeitsentgelt
Das BAG hat mit Urteil vom 22.8.2018 – 5 AZR 551/17 – wie folgt entschieden:
Im Rahmen des nach § 4 Abs. 3 TVG vorzunehmenden Günstigkeitsvergleichs bilden die Dauer der Arbeitszeit und das dem Arbeitnehmer als Gegenleistung zustehende Entgelt in der Regel eine Sachgruppe. Sie stehen als Teile der arbeits-vertraglichen Hauptleistungspflichten in einem engen, inneren sachlichen Zusam-menhang, weil sich die Günstigkeit einer kürzeren oder längeren Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitsverhältnisses ebenso wenig isoliert beurteilen lässt, wie das Arbeits-entgelt ohne Rücksicht auf die hierfür aufzuwendende Arbeitszeit (Rn. 15).