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Arbeitsrecht
20.07.2010
Arbeitsrecht
BAG: Gleichstellungsbeauftragte – keine geschlechtsbezogene Benachteiligung

Das BAG entschied in Urteil vom 18.3.2010 – 8 AZR 77/09 – wie folgt: Will eine Gemeinde die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten deshalb nur mit einer Frau besetzen, weil zur Erbringung eines Teils der Tätigkeiten (z.B. Integrationsarbeit mit zugewanderten muslimischen Frauen) das weibliche Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung ist, wird ein männlicher Bewerber nicht unzulässig wegen seines Geschlechts benachteiligt, wenn er nicht in die Bewerberauswahl für die zu besetzende Stelle einbezogen wird.

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