BAG: Gleichstellungsabrede – Vertrauensschutz in Altverträgen
Das BAG entschied in seinem Urteil vom 14.12.2011 – 4 AZR 79/10 – wie folgt: Der nach der Rechtsprechungsänderung des BAG zur Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel gewährte Vertrauensschutz in die frühere Auslegung als „Gleichstellungsabrede“ für Verträge, die vor dem 1.1.2002 („Altverträge“) verein- bart worden sind, unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.