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Arbeitsrecht
13.09.2013
Arbeitsrecht
BAG: Gleichbehandlungsgrundsatz - Rechtsfolgen eines Verstoßes

Das BAG hat mit Urteil vom 14.5.2012 - 1 AZR 43/12 - entschieden: Wird ein Flugbegleiter unter Verstoß gegen § 68 Abs. 1 TV PV/§ 75 Abs. 1 BetrVG vom Geltungsbereich einer begünstigenden Regelung einer Fluggesellschaft über die Einsatzplanung ausgenommen, hat er keinen Anspruch auf die Begünstigung, wenn deren Anwendung zur Folge hätte, dass der Arbeitgeber außerstande ist, den Flugbetrieb aufrechtzuerhalten und die Arbeitsleistung des Flugbegleiters in An-spruch zu nehmen. Dieser kann vom Arbeitgeber nur verlangen, den Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch Nichtanwendung der entsprechenden Regelung zu beseitigen.

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