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Arbeitsrecht
21.10.2008
Arbeitsrecht
BAG: Gleichbehandlung bei Sonderzahlung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 30.7.2008 – 10 AZR 497/08 – wie folgt: Es widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Arbeitgeber eine Sonderzahlung, deren Höhe in hohem Maße durch Krankheitstage bestimmt wird und die im Hinblick auf Rückzahlungsklauseln im Falle eines Ausscheidens im Folgejahr zur Betriebstreue anreizen soll, nur solchen Arbeitnehmern gewährt, die neue, verschlechternde Arbeitsbedingungen akzeptiert haben, die sich zudem im Anspruchsjahr vergütungsmäßig nicht auswirkten.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2401-1 unter www.betriebs-berater.de

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