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Arbeitsrecht
14.04.2008
Arbeitsrecht
EuGH: Gleichbehandlung bei Hinterbliebenenversorgung

Der EuGH stellte in seinem Urteil vom 1.4.2008 - Rs. C-267/06 - fest, dass eine Regelung, wonach der überlebende Partner nach Versterben seines Lebenspartners keine Hinterbliebenenversorgung entsprechend einem überlebenden Ehegatten erhält, obwohl die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf diese Hinterbliebenenversorgung mit der Situation von Ehegatten vergleichbar ist, gegen Art. 1 und 2 der Richtlinie 2000/78 verstößt.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-889-1 unter www.betriebs-berater.de

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