BAG: Gezillmerte Versicherungstarife bei Entgeltumwandlungen
Mit einem Grundsatzurteil vom 15. 9.2009 - 3 AZR 17/09 - hat das BAG entschieden, dass bei der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gezillmerte Verträge nicht gegen das Wertgleichheitsgebot des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG verstoßen. Sie können allerdings eine unangemessene Benachteiligung des versicherten Arbeitnehmers i. S. d. § 307 BGB darstellen. Angemessen könnte es sein, die Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre zu verteilen. Soweit die vorgesehene Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten einer Rechtskontrolle nicht standhält, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Entgeltumwandlungsvereinbarung, sondern zu einer höheren betrieblichen Altersversorgung
(Quelle: PM BAG vom 15.9.2009)