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Arbeitsrecht
26.11.2010
Arbeitsrecht
BAG: Gewerkschaftliche Einwirkungsklage gegen den Arbeitgeberverband

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 17.11.2010 – 4 AZR 118/09 – wie folgt: Die Klage einer Gewerkschaft gegen einen Arbeitgeberverband, auf sein Mitglied zur Beachtung der tarifvertraglichen Vorgaben einzuwirken, bedarf nicht einer vorherigen rechtskräftigen Entscheidung über den Inhalt der tariflichen Verpflichtung, um deren Einhaltung es geht. Das gilt jedenfalls dann, wenn in dem Rechtsstreit sowohl über die Einwirkungsverpflichtung als auch über die ausdrücklich zum Streitgegenstand erhobene umstrittene Auslegungsfrage entschieden wird.
(PM BAG vom 17.11.2010)

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