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Arbeitsrecht
20.09.2012
Arbeitsrecht
ArbG Duisburg: Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 22.8.2012 – 4 BV 29/12 – wie folgt: Das ArbG Duisburg hat entschieden, dass die Gewerkschaft Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) nicht tariffähig ist und auch am 1.1.2010 nicht tariffähig war. Die Gewerkschaft BIGD mit Sitz in Duisburg hat im Jahr 2010 zusammen mit anderen Gewerkschaften, darunter auch der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), verschiedene Tarifverträge mit Zeitarbeitsunternehmen abgeschlossen. Das BAG hatte am 14.12.2010 (1 ABR 19/10) und zuletzt am 22.5.2012 (1 ABN 27/12) entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist. Nach der Entscheidung des ArbG Duisburg fehlt es der BIGD insbesondere an der Tarifmächtigkeit.
(Quelle: PM ArbG Duisburg vom 22.8.2012)

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