BAG: Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
Das BAG hat mit Urteil vom 11.12.2019 – 4 AZR 1003/13 – wie folgt entschieden:
Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit. Eine Bezugnahmeklausel, die zeitdynamisch auf konkret bezeichnete Tarifverträge verweist, kann im Fall des späteren Übergangs des Arbeitsverhältnisses auf einen Dritten nicht per se als planwidrig lückenhaft angesehen werden. Dies gilt auch im Fall des gesetzlichen Übergangs eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II (Rn. 19 f.).