BAG: Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit
Das BAG hat mit Urteil vom 16.7.2013 - 9 AZR 914/11 - entschieden: Der Anspruch auf Abgeltung von Urlaub nach § 33 Ziff. 7 Buchst. c TV AL II setzt nicht voraus, dass der Urlaubsanspruch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses noch erfüllt werden könnte. § 33 Ziff. 6 Buchst. d TV AL II enthält ein eigenständiges, vom Bundesurlaubsge-setz abweichendes Fristenregime, nach dem der tarifliche Mehrurlaubsanspruch auch bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit schon vor dem Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres verfallen kann. Die Tilgungsbestimmung gemäß § 366 BGB muss bei der Leistung erfolgen, eine nachträgliche Bestimmung ist grundsätzlich unwirksam.