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Arbeitsrecht
20.03.2013
Arbeitsrecht
BAG: Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

Das BAG entschied in seinem Beschluss vom 7.11.2012 - 7 AZR 646/10 (A) - wie folgt: Wird eine Prozesspartei von einer juristischen Person als Prozessvertreter vertreten, können die für sie handlungsberechtigten Personen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sein. Gegen einen ehrenamtlichen Richter, der im Rahmen der Prozessvertretung für die Partei eines anderen Verfahrens gehandelt hat, das nach wesentlichen Gesichtspunkten nicht nur hinsichtlich der Rechtslage, sondern auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Fälle vergleichbar ist, kann die Besorgnis der Befangenheit bestehen.

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