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Arbeitsrecht
26.04.2013
Arbeitsrecht
BAG: Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

Das BAG hat in seinem Urteil vom 19.2.2013 - 9 AZR 543/11 - entschieden: Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung iSd. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, verwirft das Landesarbeitsgericht die Berufung aber nicht als unzulässig, sondern weist sie in der Sache zurück, hat das Revisionsgericht die Revision des Berufungsklägers mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Berufung als unzulässig verworfen wird. Um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung der Berufung zu genügen, muss sich der Berufungskläger in der Berufungsbegründung mit den konkreten Argumenten des angefochtenen Urteils befassen. Der pauschale Hinweis auf die Entscheidung eines anderen Gerichts kann eine eigene Auseinandersetzung des Berufungsklägers mit der angefochtenen Entscheidung grundsätzlich selbst dann nicht ersetzen, wenn dieses Gericht zu dem vom Berufungskläger mit der Berufung angestrebten Ergebnis gekommen ist.

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