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Arbeitsrecht
01.10.2014
Arbeitsrecht
BReg: Gesetzesentwurf zu „Elterngeld Plus“

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Bezug von Elterngeld bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit flexibler gestalten und ausbauen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2583) zur Einführung des sogenannten „Elterngeld Plus“ mit einem Partnerschaftsmodus vor. Zudem sollen sich Eltern die Elternzeit insgesamt flexibler einteilen können.
Mit dem Gesetz sollen ab dem 1.1.2015 jene Elternpaare unterstützt werden, die sich partnerschaftlich um die Kinderbetreuung kümmern und zugleich über eine Teilzeitbeschäftigung ins Berufsleben zurückkehren wollen. Nach den Plänen der Regierung sollen Eltern das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit doppelt so lange beziehen können wie das bisherige Elterngeld. Bislang war eine Kombination aus Elterngeld und Teilzeit zwar auch schon möglich, der Lohn aus der Teilzeitbeschäftigung minderte jedoch die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes ohne dass sich deswegen die Bezugsdauer verlängert hätte. Zudem soll sich die Bezugsdauer des Elterngeld Plus durch die Einführung eines Partnerschaftsmodus um weitere vier Monate für jeden Elternteil verlängern, wenn beide pro Woche einer Teilzeitbeschäftigung von 25 bis 30 Stunden nachgehen. Elterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsmodus sollen sich außerdem kombinieren lassen.

Auch die Elternzeit soll nach dem Willen von Ministerin Schwesig zukünftig flexibler werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Eltern nicht nur wie bisher bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen können, sondern auch eine unbezahlte Auszeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes. Diese Auszeit soll dann in drei statt wie bisher zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden können.

(hib-Meldung vom 25.9.2014)

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