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Arbeitsrecht
11.04.2014
Arbeitsrecht
: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Die Bundesregierung hat den von Union und SPD vereinbarten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro gebilligt. Das Kabinett stimmte dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zu. Der Mindestlohn soll ab dem Jahr 2015 grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gelten. Auf der Grundlage bestimmter Tarifverträge darf er bis Ende 2016 noch unterschritten werden. Nicht unter die Regelung fallen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Auszubildende und ehrenamtlich Tätige. Praktikantinnen und Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren oder ein Schnupper- bzw. Orientierungspraktikum von maximal sechs Wochen für die Wahl einer Ausbildung machen, fallen ebenfalls nicht darunter. Gleiches gilt für freiwillige Praktika mit Ausbildungsbezug im Studium oder in der Ausbildung von bis zu sechs Wochen, aber nur wenn das Praktikum nicht mehrfach bei der gleichen Stelle stattfindet.
Die beteiligten Ministerien einigten sich kurzfristig auf eine weitere Ausnahme: Langzeitarbeitslose, die in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Den Bundesrat soll das Gesetz nach der Sommerpause passieren. In Zukunft würde dann eine unabhängige Kommission über die Höhe des Mindestlohns entscheiden.
(PM BMAS vom 2.4.2014)

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