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Arbeitsrecht
24.06.2014
Arbeitsrecht
BAG: Gesellschaftsrechtliche Nachhaftung bei Auflösung der Gesellschaft und Betriebsübergang

Das BAG hat mit Urteil vom 13.2.2014 – 8 AZR 144/13 – wie folgt entschieden:

1. Eine begrenzte Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Gesellschaft nicht, auch nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, durch einen Gesellschafter fortgeführt wird, sondern ersatzlos aufgelöst wurde.

2. In seiner Eigenschaft als Gesellschafter einer früheren Betriebsinhaberin haftet der ehemalige Gesellschafter nur nach § 613a Abs. 2 BGB, d. h. für Verpflichtungen, die schon vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs entstanden sind.

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