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Arbeitsrecht
01.10.2010
Arbeitsrecht
: Geschichtsträchtige SV-Rechengrößen 2011

Erstmals seit 1949 sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird von derzeit e 3750 auf e 3712,50 im Monat heruntergesetzt. Dies resultiert aus dem Bruttoentgelt, das aufgrund der Kurzarbeit gesunken ist. Trotzdem wird der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag steigen, da sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil steigen. Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden vom Bundesrat am Ende des Jahres 2010 beschlossen.

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