: Geschichtsträchtige SV-Rechengrößen 2011
Erstmals seit 1949 sinkt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird von derzeit e 3750 auf e 3712,50 im Monat heruntergesetzt. Dies resultiert aus dem Bruttoentgelt, das aufgrund der Kurzarbeit gesunken ist. Trotzdem wird der gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag steigen, da sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil steigen. Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden vom Bundesrat am Ende des Jahres 2010 beschlossen.